Begleithundeprüfung
Die Begleithundprüfung – für Mensch und Tier
In der Begleithundprüfung wird der Hund auf seine Alltags- und Verkehrssicherheit geprüft. Der Hundehalter muss vor Prüfungsbeginn einen Sachkundetest absolvieren, in dem er sein Grundwissen zur Hundehaltung und -erziehung nachweisen kann. Bei bestandenem Test erhält der Hundehalter eine Hundeführer-Lizenz und darf zur Begleithundprüfung antreten.
Der erste Teil der Begleithundprüfung findet auf dem Übungsplatz statt: Hier werden Leinenführigkeit und Unbefangenheit, Freifolge, Sitz aus der Bewegung und Ablegen in Verbindung mit Herankommen getestet. Im zweiten Prüfungsabschnitt geht es in den öffentlichen Verkehrsraum: Der Hund wird an der Leine geführt und soll sich gegenüber Passanten und dichtem Verkehr gleichgültig verhalten. Ein Begleithund muss außerdem fest angebunden auf dem Gehweg einer mäßig belebten Straße zwei Minuten gehorsam alleine bleiben können – Hundehalter bzw. Bezugsperson ist außer Sichtweite. Der Hund darf weder Passanten noch andere Hunde anknurren.
Teilnahmebedingungen:
- Der Hund muss ein Mindestalter von 15 Monaten haben
- Nachweis der Identität des Hundes durch Chip oder Tätowierung
- Mitgliedschaft im SV oder in einem anderen VDH-anerkannten Verein