Unsere Regeln
- Bei allen Hunden müssen eine Schutzimpfung und eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Eine Kopie des Impfpasses und der Tierhalterhaftpflichtversicherung ist spätestens vor der zweiten Übungseinheit eigenverantwortlich dem Ausbilder vorzulegen.
- Das Lösen und Markieren der Hunde auf dem Vereinsgelände ist zu vermeiden. Verunreinigungen sind vom Hundeführer sofort zu beseitigen.
- Auf dem Vereinsgelände gilt die allgemeine Leinenpflicht. Nur mit Zustimmung des zuständigen Ausbilders und nur zu Trainingszwecken dürfen die Hunde von der Leine gelassen werden. Jeder Hundeführer hat bei seinem Hund für eine reißfeste Leine und ein sicheres Halsband zu sorgen.
- Das Training findet ausschließlich im Beisein eines Ausbilders statt. Den Anweisungen des verantwortlichen Ausbilders ist unbedingt Folge zu leisten.
- Außerhalb der Übungsstunden sind die Hunde in den vereinseigenen Boxen (Gastboxen) unterzubringen.
- Wir bitten darum, dass vor dem Anfassen oder Füttern fremder Hunde der Besitzer um Erlaubnis gefragt wird.
- Eltern haften für ihre Kinder. Für Kinder und Jugendliche haben deren Erziehungsberechtigte die Aufsichtspflicht, außer die Kinder/Jugendliche befinden sich in einer Übungseinheit unter Aufsicht der Ausbilder.
- Platzanlagen, Geräte, Aufenthalts- und Sanitärräume sind sorgsam zu behandeln. Abfälle, Papier, Zigarettenkippen u.s.w. sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu werfen. Schäden sind umgehend dem verantwortlichen Übungsleiter zu melden. Jedes Mitglied hat die Pflicht, bei der Reinigung, Erhaltung und Instandsetzung der Platzanlage, des Vereinsheims und der Geräte mitzuhelfen.
- Die Küche ist kein Selbstbedienungsbereich.
- Alle sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme und insoweit auch zur Unterstützung des Übungsbetriebes verpflichtet. Verstöße gegen die Platzordnung, sowie gegen Anordnungen der Vorstandschaft können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
Wir danken für Euer Verständnis!
Der Vorstand